Zwischen
Diaeko Seyezadeh, handelnd unter „StudioShift", Marienbongard 24, 52064 Aachen (nachfolgend „Vermieter")
und
[Name und Adresse der Trainerin] (nachfolgend „Mieterin")
(1) Der Vermieter vermietet der Mieterin Gewerbeflächen im Objekt Marienbongard 24, 52064 Aachen in Form von festen, wöchentlich wiederkehrenden Nutzungszeiten („Slots"). Mitvermietet werden ausschließlich die wesentlichen Gebäudebestandteile (Raumfläche, Empfangsbereich, Sanitäranlagen/Duschen, fest verbaute Schließfächer).
(2) Ein Termin (Slot) umfasst insgesamt 90 Minuten. Diese setzen sich zusammen aus 60 Minuten exklusiver Nutzung des Kursraums sowie jeweils 15 Minuten unmittelbar vor und nach der Kursraumzeit (insbesondere für das Ankommen der Teilnehmer:innen, Auf- und Abbau sowie die geordnete Übergabe des Raums). Die 90 Minuten sind durch den Mietzins nach § 3 vollständig abgegolten.
(3) Überzieht die Mieterin die gebuchte Zeit nach Absatz 2 um 15 Minuten, gilt dies als weitere angefangene Stunde und damit als zusätzlicher Termin; dieser wird nach dem von der Mieterin gewählten Mietmodell gemäß § 3 berechnet. Gleiches gilt für jede weitere angefangene Stunde.
(4) Ausdrücklich nicht Gegenstand dieses Mietvertrages und nicht durch den Mietzins abgegolten sind im Raum befindliche bewegliche Sportgeräte, Hilfsmittel sowie spezifische anlagentechnische Vorrichtungen (insbesondere Heizstrahler für den Hot-Betrieb). Sofern sich derartige Gegenstände im Mietobjekt befinden, erfolgt deren Überlassung zur Nutzung als reine, unentgeltliche Gefälligkeit (Leihe). Ein vertraglicher Rechtsanspruch auf das Vorhandensein, die Funktionsfähigkeit oder die Nutzung dieser Gegenstände besteht für die Mieterin nicht.
(5) Die Parteien stellen klar, dass dieser Vertrag ausschließlich die Überlassung von Rauminfrastruktur regelt. Es wird ausdrücklich kein Gesellschafts-, Arbeits- oder Franchiseverhältnis begründet.
(1) Die Mieterin ist selbstständige Unternehmerin. Sie tritt gegenüber ihren Endkund:innen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung auf. Die Preisgestaltung für ihre Kurse obliegt zu 100 % der Mieterin.
(2) Der Vermieter hat kein Weisungsrecht hinsichtlich der Durchführung, der Inhalte oder der Preisgestaltung der von der Mieterin angebotenen Kurse. Die Zahlungsabwicklung der Endkund:innen erfolgt direkt mit der Mieterin.
Die Mieterin wählt folgendes Mietmodell für ihre gebuchten Slots:
☐ Modell 1 (Festmiete): Die Miete beträgt 70,00 EUR pro Termin (90 Minuten gemäß § 1 Abs. 2). Die Abrechnung erfolgt monatlich je Slot auf Basis von 4 Terminen pro Monat.
☐ Modell 2 (Umsatzmiete): Die Miete pro Termin (90 Minuten gemäß § 1 Abs. 2) setzt sich zusammen aus einer Fixmiete in Höhe von 40,00 EUR, abgerechnet monatlich je Slot auf Basis von 4 Terminen pro Monat, sowie einer variablen Umsatzmiete. Die Umsatzmiete beträgt 30 % des von der Mieterin festgelegten und generierten Brutto-Kurspreises ab der 5. teilnehmenden Person pro Termin. Die Personen 1 bis 4 sind anteilsfrei.
Zusätzliche Termine, die durch Überziehung gemäß § 1 Abs. 3 entstehen, werden zum Preis pro Termin des gewählten Mietmodells berechnet.
Die Abrechnung des Mietzinses erfolgt monatlich. Der Einzug des Rechnungsbetrages (B2B) erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Der Vermieter ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Auf den Mietzins wird keine Umsatzsteuer erhoben und ausgewiesen.
(1) Wählt die Mieterin Modell 2, ist sie vertraglich verpflichtet, sämtliche Kursteilnehmer:innen lückenlos über das vom Vermieter bereitgestellte SaaS-Buchungssystem zu erfassen. Die Teilnahme von Endkund:innen, die nicht im System registriert sind (Bypassing), stellt einen schweren Vertragsbruch dar.
(2) Der Vermieter erhält über eine API-Schnittstelle (Read-Only) lesenden Zugriff auf den angebundenen Zahlungsdienstleister (Stripe-Konto) der Mieterin, ausschließlich um die variable Umsatzmiete automatisiert zu berechnen.
(1) Der Vertrag wird für eine Mindestlaufzeit von 6 (sechs) Monaten geschlossen. Er verlängert sich im Anschluss automatisch um jeweils 1 (einen) weiteren Monat, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 30 (dreißig) Tagen zum jeweiligen Laufzeitende in Textform gekündigt wird.
(2) Probetermin: Der erste stattgefundene Termin der Mieterin gilt als Probetermin. Die Mieterin kann diesen Vertrag innerhalb von 24 Stunden nach dem Ende des Probetermins ohne Angabe von Gründen in Textform kündigen. In diesem Fall entfällt die Mindestlaufzeit nach Absatz 1; der Vertrag endet mit Zugang der Kündigung. Bereits gezahlte Miete für den ersten Monat wird erstattet, abzüglich des Mietzinses für den Probetermin gemäß dem gewählten Mietmodell (§ 3). Eine etwaige variable Umsatzmiete für den Probetermin bleibt unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Aachen. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
Ort, Datum: _______________________
Unterschrift Vermieter: _______________________
Unterschrift Mieterin: _______________________
Es gelten ergänzend die AGB. Für die Verarbeitung der Kundendaten gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).